+++ Einstellung der Störerhaftung: PIRAT Tobias McFaddens Kampf bis vor den Europäischen Gerichtshof +++
Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei gegen die Störerhaftung. Es ist ein Präzedenzfall: McFadden will keine Strafe zahlen für etwas, das er nicht selbst getan hat.
Der Fall wurde wegen der möglichen Tragweite des Urteils vom Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, wo nun am 16. März eine grundlegende Entscheidung über den rechtlichen Rahmen, in dem offenes WLAN angeboten werden kann, fallen soll.
Nicole Britz, Landesvorsitzende der Piratenpartei Bayern, zu dem Vorgang:
„Die Störerhaftung ist ein juristischer Blödsinn, mit dem in Deutschland versucht wird, die Anbieter von Internetzugängen für Rechtsverletzungen in Haftung zu nehmen, selbst wenn die Anbieter selbst kein Recht gebrochen haben. Tobias McFadden hat seinen Kunden in seinen Geschäftsräumen einen offenen Internetzugang bereitgestellt und soll nun für eine Rechtsverletzung haften, die er nicht selbst begangen hat. Die großen Internetanbieter können das sogenannte Providerprivileg für sich in Anspruch nehmen. Privatpersonen und Unternehmer wie McFadden fallen unter die Störerhaftung, wenn sie offenes WLAN anbieten.
Dagegen ist er juristisch vorgegangen. Die Piratenpartei unterstützt ihn in diesem Prozess finanziell. Wir finden, dass die Störerhaftung die Anbieter offener Internetzugänge benachteiligt. Sie ist außerdem schädlich für die digitale Entwicklung unserer Gesellschaft und ein erheblicher Standortnachteil. Im Ausland bieten beispielsweise Gastwirte ihren Kunden fast immer kostenloses WLAN an. In Deutschland passiert das selten, weil man die Störerhaftung fürchtet.“
Original Pressemitteilung Bund
+++ Einstellung der Störerhaftung: PIRAT Tobias McFaddens Kampf bis vor den Europäischen Gerichtshof +++
Seit Jahren prozessiert Tobias McFadden mit Unterstützung der Piratenpartei gegen die Störerhaftung. Es ist ein Präzedenzfall: McFadden will keine Strafe zahlen für etwas, das er nicht selbst getan hat.
Der Fall wurde wegen der möglichen Tragweite des Urteils vom Landgericht München an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, wo nun am 16. März eine grundlegende Entscheidung über den rechtlichen Rahmen, in dem offenes WLAN angeboten werden kann, fallen soll.
Nicole Britz, Landesvorsitzende der Piratenpartei Bayern, zu dem Vorgang:
„Die Störerhaftung ist ein juristischer Blödsinn, mit dem in Deutschland versucht wird, die Anbieter von Internetzugängen für Rechtsverletzungen in Haftung zu nehmen, selbst wenn die Anbieter selbst kein Recht gebrochen haben. Tobias McFadden hat seinen Kunden in seinen Geschäftsräumen einen offenen Internetzugang bereitgestellt und soll nun für eine Rechtsverletzung haften, die er nicht selbst begangen hat. Die großen Internetanbieter können das sogenannte Providerprivileg für sich in Anspruch nehmen. Privatpersonen und Unternehmer wie McFadden fallen unter die Störerhaftung, wenn sie offenes WLAN anbieten.
Dagegen ist er juristisch vorgegangen. Die Piratenpartei unterstützt ihn in diesem Prozess finanziell. Wir finden, dass die Störerhaftung die Anbieter offener Internetzugänge benachteiligt. Sie ist außerdem schädlich für die digitale Entwicklung unserer Gesellschaft und ein erheblicher Standortnachteil. Im Ausland bieten beispielsweise Gastwirte ihren Kunden fast immer kostenloses WLAN an. In Deutschland passiert das selten, weil man die Störerhaftung fürchtet.“
Original Pressemitteilung Bund