Eine Strafanzeige und Ermittlungserzwingungsklage des bayerischen Piraten Marcus Dinglreiter im Zuge des NSA-Skandals führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Coburg gegen Unbekannt. Nach aktuellem Erkenntnisstand ist die Staatsanwaltschaft Coburg damit die erste Staatsanwaltschaft in Deutschland, die wegen der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs ermittelt.
Marcus Dinglreiter begründet sein Vorgehen:
„Ich sehe in den aktuell berichteten Szenarien einer Totalüberwachung durch Geheimdienste eine unerträgliche Bedrohung für meine eigene Privatheit, die Privatheit meiner familiären und sozialen Beziehungen sowie die Vertraulichkeit meiner anwaltlichen Korrespondenz. Diese sind durch unsere Verfassung garantiert und ich werde sie mit all meiner Kraft und Überzeugung verteidigen.“
Bruno Kramm, der politische Geschäftsführer der Piraten Bayern, unterstreicht die Bedeutung der Piratenpartei als ständiger Bewacher von Bürgerrechten:
„Bürgerrechte, Netzpolitik und Datenschutz werden in der neuen Regierung auf dem letzten Platz der Prioritäten landen. Daher ist es umso wichtiger, dass die Piratenpartei ihre Kompetenz in ihren Kernthemen nutzt und das Aussitzen des Überwachungsskandals durch ständige Nadelstiche aus der außerparlamentarischen Opposition heraus verhindert.“
Marcus Dinglreiter, zugleich Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg, hatte Anfang Juli nach einer Veröffentlichung der Süddeutschen Zeitung (“NSA-Spionage in Deutschland”) Strafanzeige u.a. wegen des Anfangsverdachts der Verletzung seines persönlichen Lebens- und Geheimbereichs erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Coburg folgte der Strafanzeige zunächst nicht. Die daraufhin erhobene Beschwerde zum Generalstaatsanwalt in Bamberg blieb ebenso ohne Erfolg. Gegen diese Entscheidungen wandte sich das Mitglied der Piratenpartei mit einer sogenannten Ermittlungserzwingungsklage an das Oberlandesgericht Bamberg. Mit Schreiben vom 23.09.2013 teilte die Staatsanwaltschaft Coburg nunmehr die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt mit.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Marcus Dinglreiter (marcus@dinglreiter.net) zur Verfügung.
Dies ist eine Pressemitteilung des Landesverbandes Bayern. Bei Rückfragen gibt der Pressesprecher des Landesverbandes gerne Auskunft.
Eine Strafanzeige und Ermittlungserzwingungsklage des bayerischen Piraten Marcus Dinglreiter im Zuge des NSA-Skandals führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Coburg gegen Unbekannt. Nach aktuellem Erkenntnisstand ist die Staatsanwaltschaft Coburg damit die erste Staatsanwaltschaft in Deutschland, die wegen der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs ermittelt.
Marcus Dinglreiter begründet sein Vorgehen:
Bruno Kramm, der politische Geschäftsführer der Piraten Bayern, unterstreicht die Bedeutung der Piratenpartei als ständiger Bewacher von Bürgerrechten:
Marcus Dinglreiter, zugleich Rechtsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg, hatte Anfang Juli nach einer Veröffentlichung der Süddeutschen Zeitung (“NSA-Spionage in Deutschland”) Strafanzeige u.a. wegen des Anfangsverdachts der Verletzung seines persönlichen Lebens- und Geheimbereichs erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Coburg folgte der Strafanzeige zunächst nicht. Die daraufhinerhobene Beschwerde zum Generalstaatsanwalt in Bamberg blieb ebenso ohne Erfolg. Gegen diese Entscheidungen wandte sich das Mitglied der Piratenpartei mit einer sogenannten Ermittlungserzwingungsklage an das Oberlandesgericht Bamberg. Mit Schreiben vom 23.09.2013 teilte die Staatsanwaltschaft Coburg nunmehr die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt mit.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Marcus Dinglreiter (marcus@dinglreiter.net) zur Verfügung.
Dies ist eine Pressemitteilung des Landesverbandes Bayern. Bei Rückfragen gibt der Pressesprecher des Landesverbandes gerne Auskunft.