Pressemitteilung

Piratenpartei befürwortet Presseauskunftsgesetz

Internationaler Tag der Pressefreiheit 2014
Piratenpartei befürwortet Presseauskunftsgesetz

München – Die Piratenpartei Bayern fordert aus Anlass des „World Press Freedom Day“ der UNESCO am morgigen 3. Mai mehr Engagement aller politisch Verantwortlichen zur Stärkung der Pressefreiheit. Aktuell gehören dazu das Eintreten für ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene und das Fördern des Datenschutzes, erklärt Dr. Olaf Konstantin Krueger, politischer Geschäftsführer des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei.

„Das Grundrecht der Pressefreiheit ist von fundamentaler Bedeutung für die Demokratie und ein Wesenselement des freiheitlichen Staates. Medienschaffende können sich in der Bundesrepublik Deutschland auf das Grundgesetz berufen, die Verfassungen der Länder, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, auf zusätzliche, den Berufsalltag bestimmende Gesetze und den Pressekodex. Abseits der ausformulierten Rechte und Pflichten sehen sich Medienschaffende aber Widrigkeiten ausgesetzt: Digitalisierung, Globalisierung, Ökonomisierung und Vernetzung verändern tiefgreifend Medienmärkte und Berufsbilder. Der Journalismus muss darauf fortwährend neue Antworten finden. Zugleich warnen die Berufsverbände immer wieder vor Einschränkungen der Recherchemöglichkeit, Einflussnahmen auf die Berichterstattung und nachrichtendienstlicher Überwachung. Hier ist politisches Handeln gefordert.
Konkret kann die Pressefreiheit in zweierlei Hinsicht gefördert werden:
Die Auskunftsrechte der Journalisten gegenüber Bundesbehörden können gestärkt werden, indem ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene verankert wird. Da die Presse- und Mediengesetze der Länder keine geeignete Grundlage bieten, hat das Bundesverwaltungsgericht diesen verfassungsgemäßen Auskunftsanspruch bereits 2013 bejaht. Gehandelt worden ist bislang nicht, trotz laufender Online-Petition beim Deutschen Bundestag.
Machtmissbrauch und politische Fehlentwicklungen werden oft nur mit Hilfe von Informanten und Whistleblowern öffentlich. Informantenschutz und Redaktionsgeheimnis gehören deshalb zum schützenswerten Bereich im Rahmen des Grundrechts auf Pressefreiheit. Der verfassungsrechtlich begründete und gesetzlich abgesicherte öffentliche Auftrag der Journalisten wird jedoch durch eine massenhafte, anlass- und verdachtslose vorsorgliche Speicherung von Telekommunikationsdaten geschwächt: Hinweisgebern kann kaum mehr Anonymität garantiert werden. Der Europäische Gerichtshof hat zwar einer weitgehenden Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt, die Vorratsdatenspeicherung als solche hat er aber nicht für unzulässig erklärt. Dabei sind die Sicherheitsbehörden bislang den konkreten Nachweis, dass sich ohne Vorratsdatenspeicherung die Sicherheitslage wesentlich verschlechtert, schuldig geblieben. Deshalb ist das Engagement für das Recht auf Privatsphäre und den Datenschutz zugleich eines für den Erhalt der Pressefreiheit“