Pressemitteilung

Wiederaufnahme des Fall Mollath unterstreicht die Wichtigkeit unseres Volksbegehrens für eine unabhängige Justiz

Am Regensburger Landgericht beginnt am 7.Juli .2014 das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath. Dem Verfahren liegen Vorwürfe der Körperverletzung und Sachbeschädigung seitens Mollaths zu Grunde. Allerdings ist damit zu rechnen dass die siebenjährige Einweisung Mollaths in die Psychatrie und das Verhalten der bayerischen Justiz eine Rolle spielen wird.

Gerade im Zusammenhang mit der teils skandalösen Rolle der zuständigen bayerischen Gerichte verweist die bayerische Landesvorsitzende Nicole Britz auf das laufende Zulassungsverfahren des Volksbegehrens für eine unabhängige Justiz. „Wir wollen mit dem Volksbegehren den politischen Einfluss auf die Karrieremöglichkeiten von Richtern ebenso zurückdrängen wie die Verquickung der Laufbahn von Richtern und Staatsanwälten. Beides schadet der Unabhängigkeit des Richteramts. Wir wollen, dass in Zukunft die Qualifikation und Leistung des Richters für seine Karriere ausschlaggebend ist und nicht das Parteibuch.“

Die Piratenpartei Bayern startete Ende Mai gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus FDP Bayern, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., Deutscher Mieterbund Landesverband Bayern e.V., Jungen Piraten Bayern e.V., Junge Liberale Bayern e.V. und dem Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. das Volksbegehren für eine unabhängige Justiz in Bayern.