Pressemitteilung

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Störerhaftung

Die Piratenpartei unterstützt einen Prozess gegen die Störerhaftung und für freie drahtlose lokale Netzwerke, sogenannte WLAN. Das verhandelnde Landgericht München I legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu – ganz im Sinne der Piraten – einen Fragenkatalog zur Vorabentscheidung vor.

Der Betrieb offener WLAN-Hotspots stellt in Deutschland immer noch ein großes Risiko dar, insbesondere wenn Nutzer gegen das geltende Urheberrecht verstoßen. Zum Vergleich: Der Vorstand eines Eisenbahnunternehmens wäre haftbar, wenn jemand im Zug illegale Substanzen mitführt.

Die Piratenpartei unterstützt daher den Gautinger Piraten-Gemeinderat Tobias McFadden bei seiner Klage gegen die so genannte „Störerhaftung“. McFadden betreibt ein offenes WLAN als Internetzugang für Geschäftspartner und Besucher. Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage soll das Landesgericht München entscheiden, ob WLAN-Zugangsanbieter wie Anbieter von Telekommunikationsdiensten (Provider) behandelt werden müssen und dementsprechend nicht für die übermittelten Inhalte verantwortlich gemacht werden können. (Aktenzeichen AZ O 14719/12)

Das Gericht fasste am 22. September 2014 einen Vorlagenbeschluss an das EuGH, bestehend aus einem Katalog von neun Fragen. Insbesondere soll geklärt werden, inwieweit europäische Richtlinien, die im Providerprivileg aus § 8 TMG festgehalten sind, für Betreiber von WLAN-Internetzugängen anzuwenden sind.

Nicole Britz, Vorsitzende der bayerischen Piratenpartei dazu: „Offenbar nimmt das Landgericht nicht die tatsächliche Täterschaft des Zugangsanbieters an. Das an sich ist schon eine sehr gute Nachricht für alle WLAN-Betreiber.
Darüber hinaus scheint das Landgericht sogar davon auszugehen, dass von der Haftungsfreistellung aus dem Providerprivileg auch Unterlassungsansprüche erfasst sind. Das ist eine Revolution; bisher hat das noch kein deutsches Gericht angenommen.“

Das Verfahren wird von der Piratenpartei weiterhin begleitet und finanziell unterstützt. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne weitere Details wie den Vorlagenbeschluss des Landgerichts zur Verfügung. Wenden Sie sich hierzu bitte an:

David Krcek
Stellv. politischer Geschäftsführer
david.krcek@piratenpartei-bayern.de
+49 151 12016060

Nadine Englhart
Pressesprecherin
nadine.englhart@piratenpartei-bayern.de
+49 178 8323287