München – Am Donnerstag, den 10. Juli, verhandelt das Münchner Landgericht über eine negative Feststellungsklage, die klären soll, ob Betreiber offener WLANs für übermittelte Inhalte haften müssen. Diese Klage wird von der Piratenpartei Bayern unterstützt.
Der Antragsteller Tobias McFadden, Mitglied der Piratenpartei und Gemeinderat in Gauting, wehrt sich gegen eine Abmahnung der Sony Music, vertreten durch die Kanzlei Walldorf-Frommer. Diese behauptet, der Antragsteller habe über sein offenes WLAN, das er Besuchern und Geschäftspartnern zur Verfügung stellt, illegal Musik zum Tausch angeboten.
McFadden fühlt sich als Zugangsanbieter und Provider nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Vorbeugung etwaiger Rechtsverletzungen zu treffen. Durch solche Maßnahmen werde nicht nur die Netzneutralität verletzt, vielmehr könne der Betreiber eines offenen WLAN durch eine bewusste Auswahl der Inhalte erst recht in Haftung genommen werden.
Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern bemerkt dazu: „Niemand käme auf die Idee, die Post wegen der Zustellung von Datenträgern mit illegalem Schweinkram zu verklagen oder die Telekom für die Ermöglichung von Drohanrufen. Beide Unternehmen werden als reine Übermittler von Inhalten angesehen. Anbieter offener WLANs hingegen werden wie Mittäter behandelt. Das ist zweierlei Maß und nicht hinzunehmen.“
Die öffentliche Verhandlung findet am Donnerstag, 10. Juli 2014, um 14:30 Uhr im Sitzungssaal 501 des Landgerichts München, 5. Stock, Lenbachplatz 7, statt. Weitere Informationen, auch die Schriftstücke zur Verhandlung, erhalten Sie über unseren Pressedienst.
München – Am Donnerstag, den 10. Juli, verhandelt das Münchner Landgericht über eine negative Feststellungsklage, die klären soll, ob Betreiber offener WLANs für übermittelte Inhalte haften müssen. Diese Klage wird von der Piratenpartei Bayern unterstützt.
Der Antragsteller Tobias McFadden, Mitglied der Piratenpartei und Gemeinderat in Gauting, wehrt sich gegen eine Abmahnung der Sony Music, vertreten durch die Kanzlei Walldorf-Frommer. Diese behauptet, der Antragsteller habe über sein offenes WLAN, das er Besuchern und Geschäftspartnern zur Verfügung stellt, illegal Musik zum Tausch angeboten.
McFadden fühlt sich als Zugangsanbieter und Provider nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Vorbeugung etwaiger Rechtsverletzungen zu treffen. Durch solche Maßnahmen werde nicht nur die Netzneutralität verletzt, vielmehr könne der Betreiber eines offenen WLAN durch eine bewusste Auswahl der Inhalte erst recht in Haftung genommen werden.
Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern bemerkt dazu: „Niemand käme auf die Idee, die Post wegen der Zustellung von Datenträgern mit illegalem Schweinkram zu verklagen oder die Telekom für die Ermöglichung von Drohanrufen. Beide Unternehmen werden als reine Übermittler von Inhalten angesehen. Anbieter offener WLANs hingegen werden wie Mittäter behandelt. Das ist zweierlei Maß und nicht hinzunehmen.“
Die öffentliche Verhandlung findet am Donnerstag, 10. Juli 2014, um 14:30 Uhr im Sitzungssaal 501 des Landgerichts München, 5. Stock, Lenbachplatz 7, statt. Weitere Informationen, auch die Schriftstücke zur Verhandlung, erhalten Sie über unseren Pressedienst.